Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

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Wer nicht gewerbsmäßig explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis. Dazu müssen Sie einen Antrag bei Unteren Waffenbehörde stellen und die erforderlichen Nachweise und Unterlagen übermitteln. Für diese Beantragung haben Sie zwei Möglichkeiten:


1. Möglichkeit: Antrag Online einreichen (empfohlen)

Sie benötigen dafür ein Servicekonto Sachsen-Anhalt. Auf https://serviceportal.sachsen-anhalt.de registrieren Sie sich einmalig. Mit diesem Servicekonto können Sie dann bei allen öffentlichen Verwaltungen in Deutschland Online-Anträge stellen!

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Anlagen online an den Landkreis übermitteln. Es ist in diesem Fall nicht notwendig, den Antrag zu drucken, zu unterschreiben, zu scannen. Als Unterschrift dient Ihre Legitimation mit dem "Servicekonto Sachsen-Anhalt".


2. Möglichkeit: pdf-Formular drucken und per Post einreichen

Nach dem Herunterladen der Datei "Antragsformular im pdf-Format" können Sie das Formular ausfüllen, drucken, unterschreiben und per Briefpost einreichen. Denken Sie auch hier an das Beifügen der geforderten Anlagen.

Für diesen zweiten Weg ist keine Anmeldung am Serviceportal erforderlich.


 

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Was wird benötigt?

  • Nachweis für ein regelmäßiges Schießen, Beschussbescheinigung für Böllerschießen oder ähnliches.

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