Antrag für die Ableitung von Abwasser in das Grundwasser oder Oberflächenwasser
Haushalte, die nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sind, können das anfallende Abwasser entweder in das Grundwasser versickern oder in ein Oberflächengewässer leiten. Davor ist jedoch die lokale Behandlung in einer Kleinkläranlage (KKA) erforderlich. Vor einer Einleitung muss zwingend die Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Sie haben hier 2 Möglichkeiten, den Antrag zu stellen.
1. Möglichkeit: Antrag Online einreichen (empfohlen)
Sie benötigen dafür ein Nutzerkonto des Bundes, also eine BundID. Mit Klick auf den Anmelde-Button können Sie sich mit Ihrem vorhandenen BundID-Login ausweisen oder sich erstmalig für eine BundID registrieren. Mit diesem Servicekonto können Sie dann bei allen öffentlichen Verwaltungen in Deutschland Online-Anträge stellen!
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie auf diese Seite zurückgeleitet und dann können Sie unten den Online-Antrag aufrufen. Füllen Sie das Formular vollständig aus, laden die geforderten Anlagen hoch und reichen den Antrag per Mausklick ein. Danach liegt der Antrag rechtsverbindlich in der Behörde vor. Sie brauchen keine Unterschrift, kein bedrucktes Papier, keinen Briefumschlag und kein Porto. Mitteilungen aus dem Amt erhalten Sie dann unmittelbar hier im Serviceportal.
2. Möglichkeit: pdf-Formular drucken und per Post einreichen
Unter "Weiterführende Informationen" finden Sie den Download-Link zum Antragsformular im pdf-Format. Diese Datei können Sie herunterladen, ausfüllen, drucken, unterschreiben und per Briefpost einreichen. Denken Sie auch hier an das Beifügen der geforderten Anlagen.
Für diesen zweiten Weg ist keine Anmeldung am Serviceportal erforderlich.
Was wird benötigt?
- Flurkarte des Grundstückes
- Lageplan des Grundstückes
- optional (nur bei Versickerung): Bodengutachten