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Bürger aus der Ukraine, die hier eintreffen, müssen sich bei der Ausländerbehörde anmelden
Aufenthalt zur Ausbildung, aus familiären Gründen, zur Erwerbstätigkeit, zum Schutz von Vertriebenen, für EU-Bürger u. ä.
Menschen, die bereits länger in Deutschland sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen