Antrag auf einen Tag Freistellung für die berufspraktische Betreuung

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Für die berufspraktische Betreuung von Auszubildenden, Praktikanten, Beamten im Vorbereitungsdienst sowie Studierenden, die ihr Studium im Rahmen eines dualen Studiums beim Landkreis Stendal absolvieren, kann ein Antrag auf einen Tag Freistellung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gestellt werden.

Anspruch auf Freistellung haben Beschäftigte, die innerhalb von zwei Jahren mindestens jährlich 45 Arbeitstage Auszubildende berufspraktisch ausgebildet bzw. betreut haben. Die Freistellung umfasst einen Arbeitstag im darauffolgenden Kalenderjahr unter Fortzahlung der Entgelte bzw. Bezüge.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung zur Freistellung aller nicht hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten und/oder mit der Ausbildung bzw. Betreuung von Auszubildenden betrauten Beschäftigten des Landkreises Stendal.

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