Mitteilung über eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Stendal haben hier die Möglichkeit, dem Haupt- und Personalamt des Landkreises Stendal eine vorliegende Krankschreibung oder einen anderen Grund für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen.

Beachten Sie, dass diese elektronische Mitteilung nicht die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit an den direkten Vorgesetzten ersetzt. Unabhängig von der nachfolgenden elektronischen Übermittlung, sind Sie dazu verpflichtet Ihren Vorgesetzten über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten.

Meldungen, die nicht eindeutig einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Stendal zugeordnet werden können, werden ohne Rückfrage gelöscht. Anfragen Dritter, die hier eingehen, werden weder bearbeitet noch beantwortet.

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